Laufband in der Wohnung – Darauf sollten Sie achten!

Ein Laufband in der Wohnung bringt gewisse Vorteile mit sich.

Darf man ein Laufband in der Mietwohnung nutzen und worauf sollte man dabei achten? In diesem Artikel beantworten wir diese Fragen.

Ist ein Laufband in der Wohnung erlaubt?

Ja, grundsätzlich ist ein eigenes Laufband in der Mietwohnung erlaubt. Es gibt kein Gesetzt, das die Aufstellung oder Nutzung von Fitnessgeräten in Mietwohnungen verbietet.

Allerdings können der Mietvertrag oder die Hausordnung andere Regelungen festgeschrieben werden, die eine Nutzung von Fitnessgeräten untersagen. Vor dem Kauf eines Laufbandes sollten Sie also in den eigenen Mietvertrag bzw. die Hausordnung schauen und diese Frage klären.

Alternativ können Sie Ihren Vermieter selbstverständlich auch direkt ansprechen und mit ihm die Situation klären.

Lärmbelästigung durch das Laufband reduzieren

In Mietshäusern sind Lärmbelästigung und Ruhestörung die häufigsten Streitpunkte. Weil Laufbänder nicht gerade leise sind, sollten Sie die Lärmentwicklung möglichst dämpfen und die Ruhezeiten einhalten.

Lautstärke reduzieren

Die Lautstärke eines Laufbandes liegt häufig bei 50 bis 75 Dezibel, was in etwa einem Staubsauger oder einer Waschmaschine im Schleudergang entspricht. Bei einem regelmäßigem Laufband Training von 60 Minuten und mehr, kann diese Lautstärke von vielen Nachbarn als störend empfunden werden.

Deswegen sollten einige Maßnahmen ergriffen werden, um die Lautstärke des Laufbandes zu minimieren:

  • Stellen Sie das Laufband auf eine geeignete Bodenschutzmatte, die die Vibration des Trainings minimieren kann
  • Achten Sie darauf, dass das Laufband eine gute Dämpfung besitzt. Das ist nicht nur gut für Ihre Gelenke, sonder reduziert auch die Lautstärke
  • Achten Sie darauf, dass Laufband nicht über oder neben dem Schlafzimmer Ihres Nachbarn aufzustellen. Sprechen Sie am besten vorab mit den Nachbarn; so lässt sich vieles am besten klären und Streit vermeiden.

Weitere Punkte die Sie beim Aufstellen Ihres Laufbandes beachten sollten, haben wir in dem verlinkten Artikel zusammengefasst.

Ruhezeiten einhalten

Grundsätzlich sollte sich die Lärmbelästigung für Nachbarn in einem erträglichen Rahmen halten. Ein weiterer wichtiger Punkt dabei ist die Einhaltung der Ruhezeiten. Diese gelten meist wie folgt:

  • Nachruhe von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr
  • Mittagsruhe von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Auch wenn diese Zeiträume in den meisten Fällen gelten, können diese in Mietvertrag und Hausordnung anders festgelegt werden. Auch hier hilft wieder ein Blick in die beiden Dokumente.

Bodenbelag ausreichend schützen

Um beim Auszug keinen Streit mit Ihrem Vermieter zu riskieren, sollten Sie darauf achten den Boden in der Wohnung ausreichend zu schützen. Dies gilt vor allem bei Holzböden aus Laminat oder Parkett.

Während eine normale Abnutzung nicht zu beanstanden ist, kann es bei erhöhter Abnutzung oder Beschädigungen durch Fitnessgeräte zu Forderungen durch den Vermieter kommen.

Um Beschädigungen durch das Laufband zu vermeiden, sollten Sie auf folgende Punkte achten:

  • Das Laufband sollte mit allen Kontaktpunkten auf dem Boden stehen, sodass das Gewicht des Laufbandes bestmöglich verteilt und eine Überbelastung vermieden wird
  • Achten Sie darauf, dass die Kontaktpunkte mit Gummi ausgestattet sind und dieser nicht fehlt. Ansonsten kann es zu Kratzern und anderen Beschädigungen im Bodenbelag kommen.
  • Die bereits angesprochenen Bodenschutzmatten reduzieren nicht nur den Lärm, sondern schützen auch den Boden

Sofern Sie auf diese Punkte achten, sollte der Boden ausreichend geschützt sein.

Fazit

Grundsätzlich ist das Aufstellen und die Nutzung eines Laufbandes in der Mietwohnung erlaubt. Ein Blick in Mietvertrag und Hausordnung sind dennoch ratsam.

Um Problemen aus dem Weg zu gehen, sollten Sie beim Training die Ruhezeiten beachten, die Lautstärke des Laufbandes möglichst dämpfen und den Boden ausreichend schützen. Auch ein Gespräch mit den Nachbarn und dem Vermieter ist durchaus zu empfehlen.